Roland Munz

Reden

Zürich, 2. September 2013

Velofahren in den Lehrplan-21 für die Volksschule

Geschätzte Anwesende

Unser Postulat wünscht aufgezeigt zu bekommen, wie das Radfahren innerhalb des Lehrplanes 21 so aufgenommen werden kann, damit möglichst alle Volksschülerinnen und Volksschüler eine fachgerechte Einweisung ins Velofahren bekommen können. Ich verzichte darauf, jene Aspekte dieser Forderung, welche bereits in der Postulatsbegründung stehen, vorzulesen, und statt dessen ein paar ergänzende Punkte zu beleuchten.

Wenn es in der Politik um Verkehrsbussen geht, könnte man denken, alle Autofahrenden hätten ständig aller Art Regeln zu brechen, so laut sind die Klagen über die drohende Bussenbelastung. Beobachtet man den Verkehr an einem belebten Knoten, muss man feststellen, dass Menschen in einem gespannten Verhältnis zu Verkehrsregeln stehen. Velofahrer ignorieren Rotlichter, Motorradfahrerinnen überholen rechts, Autos werden illegal auf Radstreifen abgestellt, und beachtet man wie Mitglieder dieses Rates ohne auf den vortrittsberechtigten Fahrradverkehr zu achten auf die Strasse latschen, könnte man leicht den Eindruck bekommen, es stünde ganz allgemein ziemlich bedenklich um die Verkehrskompetenz.

Zum Glück wird in der Schule bereits Verkehrsunterricht erteilt. Allerdings beschränkt sich dieser in vielen Gemeinden darauf, das Überleben als Fussgänger zu sichern. Niveau und Umfang des Vermittelten weisen riesige Unterschiede auf im Gemeindevergleich. Das Verhalten als aktive Teilnehmerin am Strassenverkehr wird nur in wenigen Gemeinden, etwa in der Stadt Zürich geübt. Dort sind die Erfahrungen damit durchwegs positiv. Anders als das Lenken anderer Verkehrsmittel ist das Radfahren den Kindern grundsätzlich gestattet. Weil die nachhaltigsten Lernerfolge in der Kindheit gemacht werden, weil in der Volksschule alle Menschen erreicht werden können, weil über den bereits bestehenden Verkehrsunterricht die Grundlagen bestehen um eine Ausweitung des Verkehrsunterrichtes über das korrekte Verhalten im Fussverkehr hinaus vorzunehmen, und weil auf Kantonsgebiet einige Verkehrsgärten mit zur Nutzung bereit stehenden Fahrrädern bestehen, wo sicher das korrekte Radfahren trainiert werden kann, darum lassen sich mit diesem Postulat die letzten nötigen Schritte initiieren, damit künftig alle Heranwachsenden auch eine erste kompetente Unterweisung als Teilnehmende im Strassenverkehr bekommen können. Davon profitieren die Kinder im Bezug auf die Bewegungsförderung. Davon profitieren die Kinder auch wenn sie später in ihrem Leben das Führen eines anderen Verkehrsmittels erlernen. In der Kindheit kompetent vermittelte Fähigkeiten, können als Erwachsene abgerufen oder zumindest einfacher reaktiviert werden. Und von kompetenteren Verkehrsteilnehmenden profitiert schliesslich die ganze Gesellschaft. Insbesondere, wenn immer mehr Menschen immer mehr Bedürfnisse nach Mobilität auf gleich bleibendem Raum befriedigen wollen, was immer höhere Anforderungen an Alle mit sich bringt.

Wir wollen nicht verschweigen, dass wir mit der Umsetzung des Postulates auch einen Werbeeffekt für das Fahrrad als Verkehrsmittel erwarten. Dies jedoch ist eine allseits erwünschte Nebenwirkung. Die Kantonsfläche ist begrenzt. Darauf wollen immer mehr Leute immer mehr verkehren. Man könnte darum in der Zukunft mehr Verbote erlassen müssen. Oder man könnte vermehrt auf wenig Raum beanspruchende Verkehrsmittel zugreifen, was aber von Allen individuell einen persönlich verantwortungsvollen Umgang mit der Verkehrsfläche bedingt. Erlernen Alle in jungen Jahren das sichere und korrekte Fahrradfahren, trauen sie sich auch später im Leben das Velo gezielt zu nutzen für Fahrten, wo das raumsparende Velo das geeignetste Verkehrsmittel ist.

Aus Sicht der Präventionspolitik und der entsprechenden Bewegungsförderung, aus Gründen des Sicherheitsschutzes von Schülerinnen und Schülern sowie aus verkehrs- und umweltpolitischen Erwägungen liegt ein öffentliches Interesse vor, dass Kinder und Jugendliche ab der Mittelstufe mit den Voraussetzungen des Radfahrens im Alltagsverkehr vertraut werden. Wir sind nicht bei Gotthelf stehen geblieben. Es ist unsere Aufgabe, darauf hin zu weisen, wenn wir den Eindruck haben, ein Element ginge in einem Erneuerungsprozess wie der Erarbeitung des Lehrplanes 21 etwas vergessen. Damit wird nicht ein Teilaspekt in besonderer Weise hervorgehoben - wie die Regierung moniert - sondern wir beobachten die Arbeiten an diesem Lehrplan aufmerksam und wir wollen lediglich einen anhaltend vernachlässigten Teilaspekt ausgleichen.

Wollen wir also die Verkehrskompetenz für Alle erhöhen, wollen wir die Sicherheit im Strassenverkehr verbessern, wollen wir es ernst meinen mit der Bewegungsförderung im Alltag, wollen wir allen Menschen Zugang zur Freiheit der Fahrradnutzung geben, und wollen wir, dass sich alle Verkehrsteilnehmende - und in unserem Postulat explizit die Radfahrenden - künftig kompetenter und getreu den Verkehrsvorschriften verkehren, dann überweisen Sie zusammen mit der SP-Fraktion unser Postulat.

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