Umweltqualität im Kanton ZH
Die Fragen und Antworten der 2012 endlich zur Beratung vorliegenden Interpellation aus dem Jahre 2007 hinterlassen einen zwiespältigen Eindruck. Wollten wir ein 15-Jahre-Resumée ziehen, oder unterdessen schon ein 20-Jahre-Resumee, dürften wir nicht ausser Acht lassen: Sehr vieles hat sich verändert.
- Die technologischen Entwicklungen,
- Die bauliche Verdichtung in Zentren einerseits bei trotzdem fortschreitender Zersiedelung,
- Die erhöhten Ansprüche der Bevölkerung,
- Die neuen Erkenntnisse in der Umweltforschung,
- Die Entwicklung, Verbreitung und Entsorgung neuer Werkstoffe,
Nanopartikel, pharmakologische Produkterückstände und hormonaktive Substanzen bereiten im Gewässerschutz neue Probleme, wie sie so vor 20 Jahren nicht bekannt waren.
Logisch also, dass solche Verunreinigungen nicht mit dem Stand von vor 20 Jahren verglichen werden können.
Logisch also, dass solch neue Belastungsarten in der von der Interpellantin präsentierten Ansicht, die Umweltqualität wäre nur verbessert worden, schlicht ignoriert werden.
Grob fahrlässig wäre es überdies, einzig auf Grund einiger Werte von Luftschadstoffen Urteile über Böden und Gewässer zu fällen. Namentlich im Bodenschutz fehlen ausreichend Daten, was die ja nicht als öko-fundamentalistisch bekannte Regierung in ihrer Antwort festhält.
Und die Daten fehlen nicht, weil es an Wille zu ihrer Erhebung fehlen würde.
Die Daten fehlen, weil aus finanziellen Gründen nur in beschränktem Masse Untersuchungen zum Bodenschutz gemacht werden. Und daran ist dieser Rat schuld, wurde es im letzten Budget erneut versäumt, die benötigten Mittel den damit betrauten Ämtern zu bewilligen.
Immerhin:
Vieles hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten tatsächlich verbessert. Vermutlich wirklich mehr, als vielen Menschen bekannt ist. Das verdient Anerkennung.
Die vier wesentlichen Erkenntnisse daraus sind nun:
1. Abbaumassnahmen haben auch Schattenseiten!
Es zeigt sich, dass ein Teil der Bevölkerung nicht nur umfassend informiert ist.
Hier sehen wir die konkreten Folgen der Sparprogramme, wo gerade in der Kommunikation der Ämter Abstriche vorgenommen werden musste.
Diese Folgen waren absehbar. Darauf hat die Regierung schon vor Jahren ausdrücklich hingewiesen. Die Folgen sind nun wie prognostiziert eingetreten, was zu bedauern ist. Wer aber immer wieder den Rotstift bei der Ämter-Kommunikation zu schwingen pflegt, soll sich heute nicht über die Folgen des eigenen Tuns beklagen.
Jede Abbaumassnahme hat ihre Schattenseite.
2. Zusätzlicher Handlungsbedarf ist ausgewiesen!
Es bleibt in allen drei Bereichen Boden, Wasser und Luft viel zu tun. In allen Bereichen werden kritische Werte nach wie vor überschritten, wodurch Mensch und Umwelt weiterhin gesundheitlich beeinträchtigt sind.
Zusätzlicher Handlungsbedarf ist ausgewiesen.
3. Verbindlichkeiten sind zu erhöhen!
Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob es nicht an der Zeit wäre, der Bevölkerung einklagbare Rechte in die Hand zu geben, um den Staat in die Haftpflicht zu bringen für Schäden wegen nicht raschestmöglich bekämpfter Immissionsgrenzwertüberschreitungen.
Verbindlichkeiten sind zu erhöhen.
4. Niederschwelligere Kommunikation ist auszubauen!
EINE offizielle ämter- und direktionsübergreifende Informationsplattform zu Luft-, Wasser- und Bodenschutz, die auch angemessen bekannt gemacht werden müsste, fehlt ganz klar.
Die Niederschwelligere Kommunikation ist auszubauen.
Viel wurde schon getan zum Schutz der Umwelt, was zum Glück auch einiges gebracht hat. Ohne die bisherigen Massnahmen stünde es um unsere natürliche Umwelt sehr viel schlechter. Würden die bis anhin getroffenen Massnahmen jedoch ausreichen, würden alle Schadstoffgrenzwerte dauerhaft eingehalten.
Das ist offensichtlich nicht der Fall, was selbst der bürgliche Regierungsrat festhält.
Weitere Anstrengungen zum Schutz unserer Lebensgrundlagen bleiben, wie diese Interpellation klar aufzeigt, nach wie vor dringend nötig, was diese Interpellation deutlich aufzeigte. Ich danke der Regierung in diesem Sinne für ihre klaren mahnenden Worte.