Roland Munz

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Seilbahn Stettbach - Zoo

Die Seilbahn Stettbach – Zoo erhitzt die Gemüter. Vor einer Woche haben uns Kamele vor dem Rathaus besucht, heute sind die Gegnerinnen und Gegner dieses Vorhabens zu Besuch gewesen. Dennoch lohnt es sich die ideologischen und anderen Scheuhklappen abzulegen und dieses Vorhaben von einem durchaus tierisch ernsten Standpunkt aus anzusehen.

Für das Vorhaben spricht, dass aus der Richtung Glattal keine direkte Verbindung mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zur publikumsintensiven Einrichtung Zoo besteht. Die einzige ÖV-Erschliessung ist aus südlicher Richtung. Und das ist schlecht so.

Ich selber wohne eigentlich praktisch in Nachbarschaft zum Zoo. Dazwischen liegt ein Wald und einige Höhenmeter. Es ist für uns nicht besonders attraktiv, den Berg hoch zu wandern für einen Zoobesuch. Um den Zoo aus der Region Schwamendingen mit dem ÖV anzufahren sind wir zu einer schönen Stadtrundfahrt gezwungen. Das ist nicht das, was man eine attraktive ÖV-Erschliessung nennt.

Eine Seilbahn kann diese Lücke im Angebot schliessen.

Wir stellen fest, dass wir hier nicht über ein Projekt zu befinden haben. Das vom Zoo überall herumgezeigte Projekt halten wir so nicht für besonders gut. Weder heissen wir ein Projekt gut, das einen Pfeiler in einem Naturschtzgebiet aufstellen will, noch erachten wir die Seilbahnlinienführung als aus Landschaftsschutzgründen gelungen.

Aus diesem Grund haben wir im Richtplaneintrag festgeschrieben, es müssen Alternativen geprüft werden. Es ist ganz deutlich festzustellen, dass damit nicht Alternativen zur Seilbahnlinienführung gemeint sind, sondern dass alternative direkte ÖV-Verbindungen, eben nicht Luftseilbahnen, zu evaluieren sind. Wenn sich dann einst dabei zeigt, dass die Luftseilbahn die umwelt- und landschaftsschutzmässig beste Lösung ist, dann soll uns dies recht sein. Wenn nicht, dann würde das Objekt also nicht gebaut werden können; genau darin liegt ja der Sinn der Pflicht zur Prüfung von Alternativen.

Mit dem von den Kommissionen überarbeiteten Richtplaneintrag ist auch die Pflicht auferlegt worden, es müssen sowohl das Verkehrsregime wie auch die Frage der Parkierung für die Anwohnerinnen und Anwohner gut verträglich gelöst werden. Nur wenn diese Lösung präsentiert werden kann und nur wenn sie für die Anwohnenden verträglich ist, darf dann eine Seilbahn – oder eben eine Alternative dazu – den Betrieb aufnehmen.

All diese Auflagen müssen dannzumal im konkreten Projekt erfüllt werden.

Wenn Parkierung und Verkehrsbelastung für die Bevölkerung gut gelöst werden, wenn Umweltschutz- und Landschaftsschutznormen erfüllt weden, wenn Alternativen geprüft und die Seilbahn noch immer als die beste Lösung erscheint, dann sehen wir nicht mehr, dass man sich gegen solch ein Projekt stellen sollte.

Indem wir die Beschwerderechte wertschätzen und die Rahmenbedingungen für die Seilbahn zum Zoo im Richtplan festlegen, schaffen wir die Bedingungen, dass die Seilbahn entweder für Umwelt und Anwohnende verträglich ist, oder dass sie dann eben nicht bewilligungsfähig würde.

Wenn wir Verkehr vom MIV auf den ÖV umlagern wollen, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass das Angebot stimmt.

Also braucht es nicht nur eine Tramverlängerung bis zum Zooeingang zum Verbessern der Erschliessung aus Süden, es braucht auch eine direkte attraktive ÖV-Erschliessung gen Norden.

Das Verkehrsproblem droht im übrigen Wallisellen, Stettbach, Dübendorf und Schwamendingen nicht wirklich ernsthaft seitens der Seilbahn. Eine solche ist absehbar, wenn mit der verlängerten Glattalstrasse eine Parallelroute zur Autobahn erstellt wird und wenn einst Stadt- oder Seetunnel im Neuguet Verkehr über das Glattal ergiessen wird.

Mehrverkehr erlebt die Region auch aus Mangel an der Abstimmung von Siedlung und Verkehr. So bestehen heute im Raum Stettbach eine schöne Anzahl Parkhäuser bei neu erstellten Gewerbe- und Dienstleistungszentren. Alleine nach Eröffnung des neuen Helsana-Hauptsitzes ist die Anzahl Durchfahren unter der Woche auf der Zürcher Dübendorfstrasse bei Stettbach von knapp 600 auf 700 in den Morgen-, Mittag- und Abendstunden angewachsen.

Dem Schattenboxen gegen sie Seilbahn wollen wir uns nicht anschliessen. Mit den festgeschriebenen Anforderungen an Anwohnerschutz und der Pflicht, Alternativen zu suchen, kann die SP dem Richtplaneintrag zur Seilbahn zustimmen, also den Minderheitsantrag ablehnen. Ich bitte sie alle ein gleiches zu tun.

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