Am 24.2.2008: Nein zum Polizeigesetz
Das Polizeigesetz soll der Polizei einerseits die nötigen Kompetenzen einräumen, andererseits bei der Anwendung von Zwangsmitteln Grenzen setzen. Aber nicht nur die Polizei hat Rechte, sondern auch die betroffene Bevölkerung. Dies wird von der Vorlage zu wenig berücksichtigt. Darum sagt die SP NEIN zum kantonalen Polizeigesetz, über welches am 24. Februar 2008 in einer Volksabstimmung entschieden werden wird.
Grundrechte geraten unter die Räder
Das Polizeigesetz ignoriert die Mindeststandards der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese schützen die Rechte des Einzelnen in den Bereichen persönliche Freiheit, Privatleben oder Eigentumsgarantie. Die Vorlage lässt Verletzungen dieser Grundrechte zu und übergeht die Vorgaben der bundesgerichtlichen Praxis. Es wimmelt von "Gummiparagraphen", die die Polizei einseitig zu ihren Gunsten auslegen kann.
Willkürliche Polizeikompetenzen
Die Kompetenzen der Polizei sollen ausgebaut werden, insbesondere im präventiven Bereich. Dabei kritisieren wir vor allem folgende Punkte:
- Personenkontrollen nach Belieben der Polizei. Die bestehende bundesgerichtliche Praxis wird ignoriert.
- Polizeilicher Gewahrsam aus Gründen, die gemäss Menschenrechtskonvention unzulässig sind.
- Videoüberwachung: Verdeckte Videoüberwachung wird möglich. Die Regeln bezüglich Zweck und Aufbewahrungsdauer der Aufnahmen sind ungenügend, was zu massiven Eingriffen ins Privatleben des Einzelnen führt.
- Wegweisung: Die Handhabung willkürlicher Wegweisungen durch die Polizei lässt sich kaum kontrollieren. Verstösse gegen die Grundrechte sind vorprogrammiert.
- Durchsuchung von Wohnungen und Autos ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl.
Mangelnder Schutz gegen polizeiliche Übergriffe
In ihrem Bericht zur Polizeiarbeit in der Schweiz kommt Amnesty International zum Schluss, dass bei Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibeamte weitgehend Straflosigkeit herrscht. Dieses Problem besteht vor allem im Kanton Zürich. Die Vorlage lässt alle, die von der polizeilichen Willkür betroffen sind, im Regen stehen.
Die Vorlage ist einseitig, ignoriert Menschenrechte und ist deshalb abzulehnen.