Zu den ZKB-Anträgen auf Änderung des Gesetzes
über die Zürcher Kantonalbank

Nachdem im Bankensektor in den vergangenen Jahren einige regulatorische Neuerungen vorgenommen wurden, sollen im Kantonalbankgesetz neue Handlungsoptionen für die Zukunft eröffnet, die Löhne der Bankratsmitglieder erhöht, die parlamentarische Aufsicht gestärkt, und entsprechende genehmigungspflichtige Reglemente angepasst werden. Ich nehme die Vorlagen an das Kantonsparlament Kenntnis und werde diese prüfen. Die ZKB ist auch in Krisenzeiten ein Erfolgsmodell, bei dessen Strukturen kein Änderungsbedarf besteht.

Trotz realem Eigenkapitalzuwachs führten Neuregulierungen des Bundes dazu, dass die Kapitalüberdeckung der ZKB wegreguliert worden ist. Bei weiterem Wachstum muss die ZKB ihre Eigenkapitalbasis verbreitern. Ich begrüsse, dass neue Möglichkeiten der EK-Äufnung geschaffen werden sollen, ohne dass an der Rechtsform oder dem Status der ZKB im Verhältnis zum Parlament gerüttelt wird. Dass die Bank den Kanton als erste Adresse zur Generierung von zusätzlichem Eigenkapital angehen möchte, ist ganz in meinem Sinn. Es ist dies ein klares Bekenntnis der Bank zum Modell der Staatsbank. Ob die Höhe der beantragten Ausweitung des Dotationskapitalrahmens tatsächlich über 2 Milliarden Franken liegen muss, darüber wird in der Kommission zu beraten sein.

Mir ist die auf eine kontinuierliche Gewinnausschüttung an Kanton und Gemeinden gerichtete Politik der ZKB wichtig. Sollte es einst angezeigt sein, Eigenkapital mittels Ausgabe von Partizipationsscheinen zu akquirieren, würde die bisherige Praxis der bevorzugten Gewinnausschüttung an Kanton und Gemeinden unzulässig. Auf der anderen Seite geriete der Kanton wegen der Staatsgarantie in eine Benachteiligung, da seine gegenüber den übrigen Eigenkapitalgebenden erhöhte Haftungspflicht nicht abgegolten würde. Aus diesen Gründen stehe ich der Neugestaltung der Grundlagen zur finanziellen Beteiligung von Kanton und Gemeinden an Gewinnen wohlwollend gegenüber, weil damit die auf Kontinuität ausgerichteten Politik der Gewinnausschüttung gestützt wird.

Die Anpassung betreffend den geografischen Geschäftsbereich verdient eine kritische Beurteilung.

Die ZKB soll Bank für die Zürcher Bevölkerung und die hiesigen Unternehmungen sein. Gleichwohl ist zu erkennen, dass überregionale bis globale Finanzbeziehungen nicht länger auf Grosskonzerne beschränkt, sondern auch bei hiesigen KMU und Privatpersonen ein Thema sind. Um diese Kundschaft umfassend bedienen zu können, und auch um ein nicht undenkbares geografisches Klumpenrisiko vorbeugend abzumildern, soll die Möglichkeit entstehen, ausserhalb des Kantons Zürich ZKB-Zweigniederlassungen zu errichten. Da rechtlich selbständige Tochtergesellschaften bereits heute zulässig sind, kann es angebracht sein, näher an das Stammhaus gebundene Zweigniederlassungen nicht auszuschliessen. Allerdings ist hier besondere Vorsicht geboten: Da – im Unterschied zu Tochtergesellschaften – bei unselbstständigen Betriebseinheiten der Kanton Zürich mit in ein Haftungsverhältnis gebunden würde, wären der Errichtung solcher Niederlassungen klare Schranken zu setzen. Abzulehnen wäre eine Entwicklung der Kantonalbank zu einer nationalen Grossbank.

Jede Arbeit verdient einen fairen Lohn. Das gilt auch für die Tätigkeit im Bankrat der ZKB.

Tatsächlich fehlt deren Entschädigungen heute beispielsweise die Möglichkeit zur Anpassung an die Teuerung. Die Bankrats-Entschädigungen erfuhren letztmals vor zehn Jahren eine Neugestaltung. Schon damals wehrte ich mich mit Erfolg gegen eine einseitige Orientierung der Entschädigungen an den Honoraren für Verwaltungsratsmitglieder anderer Finanzinstitute. Eine neue Beurteilung der Höhe der Bankratshonorare hat im Zusammenhang mit den zweifellos gestiegenen Anforderungen für diese Stellung, den Pflichten und den Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Bankrates zu stehen und ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass es sich bei der ZKB um die Bank des Zürcher Volkes handelt.

Ja zur verbesserten Aufsicht durch den Kanton.

Ich stelle fest, dass die kantonsrätliche Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmungen (AWU) seit ihrer Schaffung 2007 eine konstruktive Basis mit den beaufsichtigten Unternehmungen EKZ, GVZ und ZKB etablieren konnte, in deren Rahmen auch sensible Themen bearbeitet werden. Die Kommission, der auch ich angehöre, ist dabei regelmässig mit Inhalten konfrontiert welche der Geheimhaltung unterstehen. Die vorgeschlagene neue gesetzliche Basis für den Informationsaustausch zwischen Bank und AWU trägt dem Rechnung. Die AWU würde neu mit einem Geheimhaltungsschutz ausgestattet wie ihn auch die eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) geniesst. Dadurch kann ihr die ZKB jederzeit die für eine echte Aufsichtstätigkeit nötigen Informationen zugänglich machen. Dies ist ausdrücklich zu begrüssen. Nicht erst seit dem Debakel um die BVK hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine wirksame Aufsicht nur möglich ist bei umfassender Information.

Zürich, 9. Januar 2012. rm.