Fördermassnahmen für den Zürcher Finanzplatz

Votum im Kantonsrat vom 21. 10. 2013

Das Postulat skizziert ganz unterschiedliche Forderungen.
Es seien die Bedürfnisse des Finanzplatzes in Raum- und Verkehrsplanung mit einzubeziehen. Einverstanden. Klar. Auch jene des Bauernstandes, des Umweltschutzes und viele weitere.
KEVU und KPB beraten zur Zeit die Richtplan-Revision. Dort wird Raum- und Verkehrsplanung gemacht. Alle Interessierten waren eingeladen, ihre Anliegen einzubringen. Dass aber nun der Regierungsrat in 2 Jahren darlegen soll, wie er den Partikularinteressen einer Branche Nachachtung im von ihm selber vorgelegten Richtplan hätte verleihen sollen, ist überflüssig, zumal jede Fraktion Richtplananträge stellen darf, wo sie noch Handlungsbedarf ortet. Machen wir dort unsere Arbeit!

Sie verlangen die eidgenössische Stempelabgabe abzuschaffen, sowohl via Finanz- und Volkswirtschaftsdirektoren- Konferenz als auch mittels kantonaler Initiativmittel. Nun - leider gibt es eine Finanz- und Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz jedoch gar nicht! Sie verkennen zudem, dass für das Anliegen weder die Finanzdirektorenkonferenz noch die VDK, sondern die eidgenössischen Räte zuständig wären.
Bezüglich von der Regierung aufzugleisender Initiativmittel käme primär in Betracht, dass sie eine Standesinitiative vorlegt. Warum aber reichen Sie nicht selber einen Vorstoss auf eine Standesinitiative ein, wenn Sie schon statt dem direkten Weg Ihrer Bundeshausfraktionen unbedingt einen kantonalen Umweg suchen? Oder hat der Erstunterzeichner übersehen, dass seine Kantonalpartei vorerst noch Abgeordnete in Bundesbern stellt? Als Postulat im Kantonsrat ist ihre Forderung jedenfalls untauglich vorgebracht.
Sie wäre überdies unverantwortlich. Seit den Erfahrungen Luzerns kann kein seriöser Politiker mehr behaupten, Steuerabbau brächte letztlich gleichbleibende oder gar höhere Staatseinnahmen.

Fast 3 Milliarden machen die Einnahmen aus den drei Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe und Versicherungsprämienabgabe) aus. Deren Wegfall könnte der Bundeshaushalt nicht einfach so wegstecken. Sie verschuldeten damit Erhöhung der Steuern für Alle oder einen heftigen Leistungsabbau. Und damit spielen Sie einzig den Anarchisten an den beiden politischen Polen in die Hände, was den für das Swiss Banking prioritären Standortfaktor der Stabilität direkt gefährdet.

Ich habe zudem grundsätzliche Vorbehalte, wenn die Finanzindustrie privilegiert gefördert werden soll.
Ich bin mir der Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges sehr bewusst. Unser Finanzplatz gehört zu den 6 bedeutendsten Finanzzentren der Welt. Dieser Rang aber muss nicht um des Ranges willen gehalten werden. Die hiesige Finanzindustrie hält einen nur schwer verantwortbar grossen Anteil von 22% am BIP. Mit Blick auf das Allgemeinwohl ist hier jedoch ein Klumpenrisiko zu erkennen. Alleine die Stadt Zürich hat wegen dieses Klumpens in Folge der Finanzmarktkrise seit 2008 rund 2 Milliarden Steuerausfälle zu bewältigen. Und nun wollen Sie dieses Klumpenrisiko noch aufblähen. Das ist unverantwortlich! Wir halten es hier eher mit Herrn Alfred Heer, der im allgemeinen Teil der Vernehmlassungsantwort seiner Kantonalpartei zu den ZKB Vorlagen festgehalten hat - ich zitiere - „Beschränkung ist geboten, gerade in einem inzwischen als overbanked geltenden Kanton Zürich“, Zitat Ende.

Erfolgswellen verzeichnete der hiesige Finanzplatz stets dann, wenn Anlegende einen sicheren Hafen für ihre Gelder suchen wegen Krisen auf anderen Märkten oder staatspolitischer Ereignisse. Das Qualitätslabel Swiss Banking gründet auf Werten politischer und sozialer Stabilität gepaart mit bestens ausgebildetem Personal. Den Staat aber in Sparprogramme auch zu Lasten von Bildung und Sozialwesen zu zwingen, sabotiert Fachkräftedichte und die politische und soziale Stabilität.
Wir sagen JA zur Entwicklung unseres Finanzplatzes im Sinne der Qualitätsentwicklung gemäss dem im Sommer'13 publiziertem Weissbuch von PWC und dem Sustainability Forum Zurich und NEIN zur quantitativen Aufblähung.

Im Ruf nach konkurrenzfähiger Besteuerung von Anlagekonstrukten wird ein Röhrenblick einzig auf die Steuer gelegt. Wäre das eine zulässige Betrachtung, müssen wir erst klären, wem gegenüber eine Steuer konkurrenzfähig ist. Konkurrenzfähig zu Steueroasen, wo bestimmte Anlagekonstrukte steuerfrei sind? Also eine Steuerbefreiung?
Oder ziehen Sie nur einen Vergleich zu anderen Kantonen? Ja, dann liegen unsere Unternehmenssteuern leicht über dem Landesdurchschnitt. Doch wenn man Faktoren wie Verfügbarkeit von Fachkräften beizieht so zeigt sich - wie im Standortreport der CS vom September'13 - dass Zürich hervorragend aufgestellt ist. Wir wollen in der Standortqualität nicht abfallen auf den Landesdurchschnitt, was leider etwas kostet, das mit Steuern auch aus Anlagekonstrukten zu bezahlen ist!

Zu guter Letzt verlangt das Postulat es soll der Regierungsrat für eine schweizerische Trustgesetzgebung sorgen. WIR würden einen griffigen gesetzlichen Rahmen für Trusts begrüssen. Schade, kann die Zürcher Regierung keine Bundesgesetze erlassen, so dass dieses Anliegen nach Bundesbern gehört.

Insgesamt ist dieses Postulat die unausgegorene Skizze eines gefährlichen eidgenössischen Vorstosspaketes. Darum beantrage ich namens der SP-Fraktion Nichtüberweisung.